Erbeklären

Benötige ich als Erbe einen Erbschein?

Inhaltsverzeichnis

Wofür brauche ich einen Erbschein?

Der Erbschein ist das amtliche Zeugnis über die Erbfolge. 

Der Erbschein besitzt öffentlichen Glauben, das heißt, im Rechtsverkehr wird davon ausgegangen, dass der im Erbschein ausgewiesene Erbe auch tatsächlich Erbe ist.  

Banken verlangen in der Regel vom Erblasser die Vorlage eines Erbscheins als Nachweis für seine Berechtigung. 

Achtung! Ein Erbschein wird aber regelmäßig dann nicht nötig sein, wenn ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag vorliegt. In diesem Fall genügt es, diese in beglaubigter Form sowie das Eröffnungsprotokoll als Nachweis für die Erbenstellung vorzulegen.

Der Erbscheinsantrag

Der Erbschein kann über einen Notar oder von Ihnen selbst beim Nachlassgericht beantragt werden.

Möchten Sie den Erbschein selbst beantragen, ist das Nachlassgericht zuständig (idR die örtlichen Amtsgerichte), bei dem der Erblasser seinen letzten Wohnsitz hatte.

Der Antrag kann zu Protokoll des Nachlassgerichtes erklärt werden. 

Antragsberechtigt können u.a. der Erbe (auch der einzelne Miterbe allein), Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder auch Gläubiger sein.

Kosten des Erbscheins

Die Beantragung des Erbscheins ist kostenpflichtig. Die Kostenhöhe richtet sich nach der Kostenordnung. 

Maßgeblich für die entstehenden Gebühren ist der Nachlasswert (das heißt, Nachlasswert abzüglich Nachlassverbindlichkeiten).

Es entsteht sowohl eine Gebühr für das Erbscheinverfahren als auch für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. 

Eidesstattliche Versicherung

Die eidesstattliche Versicherung kann vor einem Gericht oder vor einem Notar abgegeben werden. Die Erklärung ist nicht nötig, wenn das Gericht sie für nicht erforderlich hält. 

Benötige ich zur Beantragung einen Rechtsanwalt?

Nein, grundsätzlich nicht. Der Erbschein kann von Ihnen persönlich beim Nachlassgericht beantragt werden oder über einen Notar. 

Nur falls sich Erbstreitigkeiten anbahnen oder die Erbenstellung unklar sein sollte, empfiehlt es sich, sich schon im Erbscheinsverfahren anwaltlich vertreten zu lassen beziehungsweise Rechtsrat zu suchen.

Weitere Informationen zum Erbschein sowie ein Formular für den Erbscheinsantrag finden Sie regelmäßig auch online beim Nachlassgericht.