Kryptoassets sind vererblich und unterliegen damit grundsätzlich auch der Erbschaftsteuer. Kryptoassets gehen automatisch mit dem Tode des Erblassers auf den Erwerber über. Fehlt es dem Erwerber jedoch am Private Key, hat er faktisch keinen Zugriff auf die Kryptoassets. Der Erwerber hat also faktisch kein Vermögen erworben, über das er verfügen kann. Damit dürfte es dann aber auch an einem erbschafsteuerlich relevanten Erwerb fehlen. Der Private Key gilt als erbrechtliches Bezugsobjekt, weshalb auch die Erbschaftssteuerpflicht mit ihm stehen und fallen dürfte. Eine gesicherte Rechtsprechung oder Aussage der Finanzverwaltung gibt es hierzu bislang jedoch noch nicht.

Tipp: Digitale Vorsorgemappe!

Der künftige Erblasser tut gut daran, schon zu Lebzeiten sicherzustellen, dass künftige Erben tatsächlich auch Kenntnis von den Private Keys erhalten.