Erbeklären

Welche Bedeutung hat die transmortale Vollmacht des Alleinerben gegenüber dem Grundbuchamt?

Beim Erben von Immobilien entstehen oft Fragen zur korrekten Umschreibung des Grundbuchs. Wer ein Grundstück erbt, wird mit dem Tod des Erblassers Eigentümer der Immobilie. Um diese Eigentumsänderung jedoch rechtlich festzuhalten, muss das Grundbuch berichtigt, sprich auf den neuen Eigentümer umgeschrieben werden. Traditionell erfordert dies die Vorlage eines Erbscheins beim Grundbuchamt, der die Erbenstellung bestätigt. Doch es gibt eine Alternative: die transmortale Vollmacht.

Was ist eine Transmortale Vollmacht?

Eine transmortale Vollmacht ist eine Vollmacht, die über den Tod des Vollmachtgebers hinaus gilt. In einem aktuellen Fall erbte eine Frau ein Grundstück von ihrem verstorbenen Ehemann. Der Ehemann hatte seiner Frau eine notarielle Generalvollmacht erteilt, die auch nach seinem Tod gültig ist. Die Frau wollte das Grundstück mittels dieser Vollmacht auf sich umschreiben lassen, ohne einen Erbschein vorzulegen. Das Grundbuchamt verlangte jedoch dennoch einen Erbschein zur Umschreibung des Grundbuchs.

Kein Erbschein erforderlich: Entscheidung des OLG Nürnberg

Das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg entschied am 25. März 2024 (15 Wx 2176/23), dass die Forderung des Grundbuchamts unbegründet ist.

Entscheidend ist, dass das Grundbuch durch die Nutzung der transmortalen Vollmacht nicht unrichtig wird. Die Erbenstellung und der Eigentumsübergang sind in beiden Szenarien – ob durch Vorlage eines Erbscheins oder durch Nutzung der Vollmacht – korrekt und rechtmäßig. Daher kann in solchen Fällen gewählt werden, ob man die Grundbuchumschreibung mittels einer transmortalen Vollmacht oder eines Erbscheins vornimmt.

Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des OLG Nürnberg stärkt die Bedeutung der transmortalen Vollmacht im Erbrecht und bietet Erben eine flexible Alternative zur Vorlage eines Erbscheins. Wer eine solche Vollmacht besitzt, kann den bürokratischen Prozess der Grundbuchumschreibung erheblich vereinfachen. Dies ist besonders relevant für Alleinerben, die gleichzeitig bevollmächtigt sind, da sie ohne zusätzlichen Aufwand das Grundbuch berichtigen lassen können.

Wer schreibt hier?
Dana Freber
Dana Freber
Dana Freber ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Freber & Partner. Für sie steht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an erster Stelle. In der Kanzlei liegen ihr die Themen Erbschaft und Vorsorge am Herzen.