Erbeklären

Ist der Pflichtteilanspruch vererblich?

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Was ist der Pflichtteilsanspruch?

Der Pflichtteilsanspruch ist ein gesetzlich verankertes Recht, das bestimmten nahen Angehörigen eines Verstorbenen zusteht, wenn sie in dessen Testament nicht bedacht wurden. Er dient dazu, sicherzustellen, dass enge Familienmitglieder auch im Falle einer Enterbung einen Teil des Erbes erhalten.

Ist der Pflichtteilsanspruch vererblich?

Ja, gemäß § 2317 Abs. 2 BGB ist der Pflichtteilsanspruch vererblich. Das bedeutet, dass im Falle des Todes des Pflichtteilsberechtigten sein Erbe den Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Erben des ersten Erblassers weiterverfolgen kann, sofern der Anspruch noch nicht verjährt ist.

Wie funktioniert die Vererbung des Pflichtteilsanspruchs?

Wenn der Pflichtteilsberechtigte verstirbt, können seine Erben, üblicherweise seine Kinder oder Ehepartner, den Pflichtteilsanspruch gegenüber dem Erben des ersten Erblassers geltend machen. Dies ist möglich, solange der Anspruch noch nicht verjährt ist.