Erbeklären

Kryptowährung: Wo verwahre ich die Schlüssel zum Wallet?

Unter das Vermögen einer Person, das im Erbfall als Ganzes auf den oder die Erben übergeht, fallen nicht nur die materiellen Vermögensgegenstände einer Person, sondern darunter fällt auch der gesamte digitale Nachlass, darunter auch Kryptowährungen.  Erbrechtlich relevant sind dabei jedoch erst einmal weniger die in der Blockchain gespeicherten Transaktionsdaten, sondern vielmehr der kryptografische Schlüssel, denn nur dieser gewährt dem Inhaber von Kryptowährungsguthaben überhaupt die Verfügungsgewalt über diese. 

Ist der kryptografische Schlüssel in einer sog. Online-Wallet gespeichert, tritt der Erbe zwar in die schuldrechtlichen Beziehungen ein, die ursprünglich zwischen dem Erblasser und dem Anbieter der Wallet bestanden haben, sodass er grundsätzlich auch einen Anspruch auf Zutritt zur Wallet hat. In der Praxis kann es sich jedoch zu einem mit nicht unerheblichen Nachweisschwierigkeiten verbundenen Unterfangen entwickeln, bis der Erbe tatsächlich Zugang zur Wallet erhält.

Sind die Passwörter auf Papier oder auf einem physischen Speichermedium wie beispielsweise einem USB-Stick gesichert, geht das Eigentum an diesen Speichermedien zwar ebenfalls auf den Erben über. Hat der Erbe jedoch keine Kenntnis von dem Aufbewahrungsort des Speichermediums, bleibt ihm faktisch die Verfügungsgewalt über das Guthaben und damit letztlich der Zugriff auf das Vermögen verwehrt. 

Inhaber von Kryptowährungen sollten daher bereits zu Lebzeiten sicherstellen, dass ihre künftigen Erben auch Kenntnis von den Passwörtern der Wallets erhalten, damit werthaltige Kryptowährungen tatsächlich auch in die Verfügungsgewalt der Erben gelangen. 

Wer schreibt hier?
Dana Freber
Dana Freber
Dana Freber ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Freber & Partner. Für sie steht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an erster Stelle. In der Kanzlei liegen ihr die Themen Erbschaft und Vorsorge am Herzen.