Höhe des Pflichtteilsanspruchs
Die Höhe des Pflichtteilsanspruchs besteht in der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
Beispiel
Als einziges Kind A des verheirateten Erblassers E würde A nach der gesetzlichen Erbfolge zu 1/2 Erbe neben dem überlebenden Ehegatten werden (vorausgesetzt diese lebten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft).
Würde A von E enterbt worden sein, würde ihm ein Pflichtteilsanspruch zustehen. A erhält einen Pflichtteilsanspruch in Höhe von 1/4 des Nachlasses.
Es ist also zunächst zu ermitteln, wie hoch die Erbquote des Pflichtteilsberechtigten im Falle der gesetzlichen Erbfolge wäre.
Pflichtteilsquote des Ehegatten neben Abkömmlingen
Die Pflichtteilsquoten des Ehegatten hängen zum einen vom Güterstand ab und andererseits von der Tatsache, neben welchen Verwandten der Ehegatte Erbe geworden ist.
Güterstand | Pflichtteilsquote des Ehegatten neben Abkömmlingen |
---|---|
Zugewinngemeinschaft | 1/4 |
Gütergemeinschaft | 1/8 |
Gütertrennung | 1 Kind: 1/4 2 Kinder: 1/6 3 und mehr Kinder: 1/8 |
Pflichtteilsquote der Eltern bei einem verheirateten Erblasser ohne Vorhandensein von Abkömmlingen
Güterstand | Pflichtteilsquote |
---|---|
Je Elternteil 1/8 | |
Die Ehegatten lebten im Güterstand der Zugewinngemeinschaft | Je Elternteil 1/6 |