Erbeklären

Zwangsgeld für unvollständiges Nachlass-verzeichnis

Das Oberlandesgericht Frankfurt bestätigte mit Beschluss vom 06.10.2023 (Az. 14 W 41/23) die Entscheidung des Landgerichts Fuldas vom 21.06.2023 (Az. 8 O 37/22) über die Verhängung eines Zwangsgeldes gegen eine Erbin, die ihrer titulierten Verpflichtung gegenüber einem Pflichtteilsberechtigten Auskunft über den Bestand eines Nachlasses zu geben nicht vollständig nachgekommen ist. Die Entscheidung wirft ein Licht auf die rechtlichen Aspekte und Anforderungen in Bezug auf Nachlassverzeichnisse und deren Vollständigkeit.

Nach der Entscheidung des Landgerichts ist die Erbin dazu verpflichtet, Auskunft über den Bestand des Nachlasses eines verstorbenen Erblassers zu geben. Dazu gehörte die Vorlage eines von einem Notar aufgenommenen Nachlassverzeichnisses sowie die Angabe von Werten zu allen im Verzeichnis aufgeführten Positionen. Insbesondere sollte ein Sachverständigengutachten über den Wert von im Nachlass befindlichen Immobilien- und Betriebsvermögen vorgelegt werden.

Die Gläubigerin beantragte daraufhin die Festsetzung eines Zwangsgeldes, da die Erbin ihrer Verpflichtung nicht vollständig nachkam. Obwohl die Erbin den Notar beauftragt hatte und mehrmals nachhakte, blieben wichtige Informationen aus. Das Gericht verhängte daraufhin ein Zwangsgeld von 700 €.

Die Erbin legte gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde ein, jedoch ohne Erfolg. Die Beschwerde wurde zurückgewiesen. Das Gericht betonte, dass die Erbin alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen müsse, um den Notar zur Erfüllung seines Auftrags zu bewegen.

Die rechtliche Grundlage für die Verhängung eines Zwangsgeldes findet sich in § 888 der Zivilprozessordnung (ZPO), der besagt, dass der Schuldner zur Vornahme der geschuldeten Handlung durch Verhängung eines Zwangsgelds angehalten werden kann, wenn er seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

Ein wichtiger Aspekt in diesem Fall war die Frage der Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses. Das Gericht stellte fest, dass das von der Erbin vorgelegte Verzeichnis den Anforderungen an die Vollständigkeit eines Nachlassverzeichnisses nicht genügte, insbesondere hinsichtlich des fehlenden Sachverständigengutachtens über den Immobilienwert zum Zeitpunkt des Todesfalls.

Insgesamt verdeutlicht dieser Fall die Bedeutung der vollständigen Erfüllung gerichtlich titulierter Verpflichtungen und die möglichen Konsequenzen bei Nichterfüllung. Eine gründliche und rechtzeitige Zusammenarbeit mit den beteiligten Parteien ist unerlässlich, um rechtliche Konflikte und weitere Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu vermeiden.

Wer schreibt hier?
Dana Freber
Dana Freber
Dana Freber ist Rechtsanwältin in der Kanzlei Freber & Partner. Für sie steht eine vertrauensvolle Zusammenarbeit an erster Stelle. In der Kanzlei liegen ihr die Themen Erbschaft und Vorsorge am Herzen.